Wenn Sie lieber einen Film sehen wollen: das Landwirtsaftsamt hat die Informationen in einem Film auf Youtube auf Deutsch für Sie zusammengefasst.
Ab 1.1.2012 entfallen der Bluttest und die Wurmkur. Somit gilt:
• D-Kennzeichnung mit Mikrochip (eine deutlich erkennbare Tätowierung reicht nur bei Tieren, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde).
• Impfung gegen Tollwut für Hunde, Katzen und Frettchen ab 3 Monaten entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
• Dokumentation in Form eines Haustierpasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Für Haustiere aus der Schweiz gelten die gleichen Regeln, da die Schweiz als Land mit niedrigem Tollwutrisiko eingestuft wird.
Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel.: 0046-771-223 223
Telefonzeiten:
Montag - Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
E-Mail: jordbruksverket@jordbruksverket.se
Schwedisches Landwirtschaftamt
Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt.