Wracktauchen

Schweden kann auf eine interessante Geschichte zurückblicken, zu der u.a. die Großmachtszeit von 1611 bis 1721 gehört. Damals gingen zahlreiche Schiffe unter (wie die Ricksnyckeln, Riksäpplet und die Vasa).

Schweden hat eine ausgeprägte Seefahrertradition, bei der aber auch Tausende von Schiffen vor der Küste Schwedens versanken. Es sind 9000-10000 bekannte Schiffsbrüche von sowohl Holz- als auch von Stahlschiffen registriert. Forscher gehen davon aus, dass in der Ostsee ca. 40000 Positionen bekannt sind, an denen gesunkene Schiffe liegen! Einzigartig für Schweden ist der Umstand, dass im Wasser keine Schiffswürmer vorkommen, die das Wrack zerstören, sowie die salzarmen und konservierenden Eigenschaften des Ostseewassers.

Es ist ein faszinierender Gedanke, dass der Moment in der Geschichte, an dem ein Schiff untergeht, für immer fest gehalten wird. Wenn man das Glück hat, der erste zu sein, der zu einem Wrack hinabtaucht, kann man viele interessante Hinweise darauf finden, warum das Schiff untergegangen sein könnte und wie die Menschen zu dieser Zeit gelebt haben. Ein Tauchgang zu einem intakten Wrack ist wie eine Reise in einer Zeitmaschine. Feste Funde unter Wasser können z.B. Siedlungsplätze, Befestigungsanlagen, Sperren usw. sein.

Als vorzeitliche Funde gelten Gegenstände, die keinen Besitzer haben und älter als 100 Jahre sind oder die in einem festen Fundort gefunden wurde, zu dem sie in Zusammenhang stehen. Ein Seefund kann ein verlassenes, herrenloses Schiff oder ein Fund von einem solchen sein. Es muss unmöglich sein, den Besitzer zu ermitteln. Unter Seefunden versteht man Strandgut, Funde, die im Anschluss an einen Strand gemacht werden oder die an einer Klippe angespült wurden. Bodenfunde sind Funde, die auf dem Meeresgrund liegen und mit Wasser bedeckt sind. Treibgut sind Funde, die schwimmen, ohne den Boden zu berühren. Dieser Typ von Fund muss der Polizei gemeldet werden. Der Fund gehört dem Finder, wenn sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist, die normalerweise drei Monate beträgt, kein Eigentümer gemeldet hat.

Havariegüter sind Funde, die einem bestimmten Schiff zugeordnet werden können, z.B. durch Kennzeichnung oder ähnliches. Havariegüter werden der Polizei gemeldet, der Fund gehört dem Eigentümer, sofern dieser ihn haben will. Der Gegenstand kann auch dem Versicherungskonzern zufallen und die Versicherungssumme wird dem Eigentümer ausgezahlt. Fundsachen sind Gegenstände, die keinem Schiff zugerechnet werden können, z.B. Autos, Fahrräder, Taschen etc. Fundsachen werden der Polizei gemeldet. Der Fund gehört dem Finder, wenn sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist, die normalerweise drei Monate beträgt, kein Eigentümer gemeldet hat. Will der Finder die Fundsache nicht haben, gehört sie dem Staat.

Werbung:

Community of Sweden.com


Related member stories


Die besten Mitgliederfotos

A part of the official gateway to Sweden