Nutzen Sie Ihr Recht, den Reichtum der schwedischen Natur zu genießen
Auf das Jedermannsrecht (Allemansrätt), das Teil der schwedischen Verfassung ist, kann sich jeder berufen, der ungestört die schwedische Landschaft durchstreifen will. In Schweden darf Sie niemand von seinem Land verjagen, sofern Sie nicht durch dessen Gemüsegarten oder über einen bestellten Acker laufen, wofür es in Anbetracht der Schätze und der fantastischen Möglichkeiten, die die schwedische Natur zu bieten hat, auch keinen Anlass gibt.
Das Jedermannsrecht hat viele Namen, was es im Grunde jedoch bedeutet ist, dass Sie das Recht haben, sich in Schweden – mit Ausnahme von Privatgärten, der unmittelbaren Nähe von Wohnhäuser oder auf bestellten Äckern, uneingeschränkt zu bewegen, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad, dem Pferderücken oder auf Skiern, und dass Sie überall Ihr Lager aufschlagen können.
Einschränkungen gelten auch für Naturreserverate und Schutzgebiete. Von diesen Beschränkungen abgesehen steht Ihnen Schwedens einmalige Natur mit ihren Bergen, Seen, Polarebenen und Gletschern, den endlosen Wäldern, der hügeligen Landschaft, den Küsten und Schärengärten offen und wartet nur darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.
Natürlich sind mit dem Jedermannsrecht auch Pflichten verbunden, wie z. B. der vorsichtige Umgang mit der Natur, der sich mit dem Motto „nicht stören und nicht zerstören“ zusammenfassen lässt. Das Recht gestattet es Ihnen, Wildblumen, Pilze und Beeren zu pflücken, sofern sie nicht unter Naturschutz stehen, und in jedem See zu schwimmen.