Das Schengen-Abkommen der EU ermöglicht ein Reisen ohne Ausweiskontrolle innerhalb der Mitgliedsländer. Trotzdem ist es empfehlenswert, Personalausweis oder Reisepass mitzuführen, um sich bei Zollkontrollen besser ausweisen zu können.
Da die Schweiz nicht am Schengener Abkommen der EU teilnimmt, müssen Schweizer eine gültige Identitätskarte bzw. einen gültigen Pass bei der Einreise vorlegen.
Weiter gehende Informationen zu den Einreisebedingungen erteilen die Schwedischen Botschaften und Konsulate.
Zoll
Für Reisende aus EU-Ländern sind im Zuge der Angleichung an die EU seit dem 01.01.2004 die Einfuhrbeschränkungen für die private Einfuhr von Waren nach Schweden aufgehoben worden. Es gelten nun die EU-Richtlinien zum Warentransport.
CB-Funkgeräte, für die eine CEPTGenehmigung vorliegt, dürfen uneingeschränkt eingeführt werden. Für andere Geräte ist eine Einfuhrgenehmigung einzuholen. Die Einfuhr von Waffen (auch Springmessern u.ä.) und Munition ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Für die Einfuhr von Haustieren gelten gesonderte Bedingungen.
Tullverket
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112 98 Stockholm
T. +46-771-520 520
F. +46-8-20 80 12
